AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – BALLORCA Soccer Camp Mallorca

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BALLORCA Soccer Camps Mallorca

1. Veranstalter

Veranstalter der BALLORCA Soccer Camps ist:

MOVE2GETHER Ballschule Thüringen e.V.
Am Seegraben 2
99099 Erfurt
Deutschland

E-Mail: info@ballorcasoccer.com

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt online über das Buchungssystem auf der Website von BALLORCA Soccer Camps.

Mit Absenden der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnahmevertrages.

Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten bzw. mit dessen Zustimmung.

3. Leistungen

Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Campbeschreibung und der gebuchten Teilnahmeoption.

Im Camppreis können – abhängig von der jeweiligen Buchungsoption – insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • Teilnahme am gebuchten Camp bzw. an den gebuchten Trainingstagen
  • tägliches Fußballtraining von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Wasser und Obst während des Camps
  • Erinnerungsfoto
  • Urkunde
  • Give-away
  • BALLORCA-Trikotset bei entsprechend ausgewiesenen 3- und 5-Tages-Angeboten

Bei einem Day Pass kann das Trikotset optional hinzugebucht werden, sofern dies bei der jeweiligen Buchung angeboten wird.

Maßgeblich sind die bei der Buchung ausgewiesenen Leistungen.

4. Teilnahmegebühren und Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.

Erst mit vollständigem Zahlungseingang ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt ist dem Veranstalter in Textform mitzuteilen.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 30 Tage vor Campbeginn: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor Campbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • ab 13 Tage vor Campbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.

Bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme oder Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Gesetzliche Rechte der Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten bleiben unberührt.

5a. BALLORCA Camp-Flex Upgrade

Das BALLORCA Camp-Flex Upgrade ist eine freiwillige Zusatzleistung, die bei der Buchung gegen einen gesonderten Aufpreis hinzugebucht werden kann.

Das Camp-Flex Upgrade stellt keine Versicherung, Reiserücktrittsversicherung oder Stornoversicherung dar. Es dient ausschließlich dazu, Teilnehmern und deren Erziehungsberechtigten bei bestimmten unvorhersehbaren Ereignissen zusätzliche Flexibilität zu ermöglichen.

Das Camp-Flex Upgrade kann insbesondere bei folgenden Ereignissen Anwendung finden:

  • Krankheit oder Verletzung des Teilnehmers
  • offizielle Wetterwarnungen
  • extreme Hitze oder Unwetter
  • Platzsperrungen
  • Unbespielbarkeit der Sportanlage
  • wetterbedingte Campausfälle
  • organisatorisch notwendige Terminverschiebungen

Je nach Einzelfall kann der Veranstalter insbesondere folgende Lösungen anbieten:

  • Umbuchung auf eine andere verfügbare Campwoche
  • Ausstellung eines Campguthabens
  • anteilige Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren
  • vollständige Erstattung der Teilnahmegebühr

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche bestehen, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form der freiwilligen Camp-Flex-Leistung. Die Entscheidung erfolgt durch den Veranstalter unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und der verfügbaren Alternativen.

Die für das Camp-Flex Upgrade entrichtete Zusatzgebühr wird bei einer Stornierung oder Nichtteilnahme nicht erstattet.

6. Campdurchführung und Verhalten

Die Teilnehmer haben den sicherheits- und organisationsbezogenen Anweisungen der Trainer und Betreuer Folge zu leisten.

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Campregeln, insbesondere bei Gewalt, erheblichen Beleidigungen, vorsätzlichen Sachbeschädigungen oder einem Verhalten, durch das andere Teilnehmer oder Mitarbeiter gefährdet werden, kann ein Teilnehmer nach angemessener Prüfung des Einzelfalls von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die Erziehungsberechtigten werden hierüber unverzüglich informiert.

Soweit der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten nach bestem Wissen, dass das angemeldete Kind gesundheitlich in der Lage ist, an den gebuchten sportlichen Aktivitäten teilzunehmen.

Soweit den Erziehungsberechtigten gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Verletzungen, Erkrankungen, notwendige Medikamente oder sonstige Besonderheiten bekannt sind, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können, bitten wir darum, den Veranstalter hierüber vor Beginn der Teilnahme zu informieren.

Die Verarbeitung freiwillig mitgeteilter Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und – soweit erforderlich – auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.

Änderungen, die nach der Anmeldung eintreten und für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können, sollen dem Veranstalter vor Beginn der nächsten Trainingseinheit mitgeteilt werden.

Für die Dauer der Teilnahme muss mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine benannte Kontaktperson unter der angegebenen Notfallnummer erreichbar sein.

Bei Verletzungen oder medizinischen Notfällen dürfen die eingesetzten Trainer und Betreuer im Rahmen ihrer Möglichkeiten erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen und die Erziehungsberechtigten bzw. den angegebenen Notfallkontakt informieren.

Ist eine unverzügliche medizinische Versorgung erforderlich, darf der Veranstalter den örtlichen Rettungsdienst oder andere medizinische Hilfe verständigen.

8. Betreuung, Aufsicht und Übergabe

Die Betreuung und Aufsicht durch BALLORCA erfolgt ausschließlich während der jeweils gebuchten Camp- bzw. Trainingszeit.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beginnt die Aufsicht mit der persönlichen Übergabe des Kindes an einen Trainer bzw. Betreuer von BALLORCA am vereinbarten Treffpunkt und endet mit dem Ende der gebuchten Trainingseinheit und der Übergabe des Kindes an den Erziehungsberechtigten bzw. eine hierzu berechtigte Person.

Die Erziehungsberechtigten sind für die rechtzeitige Übergabe und Abholung verantwortlich.

Eine Betreuung vor oder nach den gebuchten Trainingszeiten ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Soll ein minderjähriger Teilnehmer den Veranstaltungsort nach Ende der Trainingseinheit selbstständig verlassen dürfen, ist dies vorab ausdrücklich mit dem Veranstalter zu vereinbaren.

9. Absage, Unterbrechung oder Änderungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann Camps bzw. einzelne Trainingseinheiten aus wichtigem Grund absagen, unterbrechen, zeitlich verlegen oder in angemessenem Umfang organisatorisch anpassen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • behördliche Anordnungen
  • Unbespielbarkeit oder Sperrung der Sportanlage
  • extreme Wetterbedingungen
  • Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit der Teilnehmer
  • höhere Gewalt
  • Ausfall wesentlicher Infrastruktur
  • Nichterreichen einer ausdrücklich angegebenen Mindestteilnehmerzahl

Bei einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für die ausgefallene Leistung erstattet, soweit keine Umbuchung oder andere mit dem Kunden vereinbarte Ersatzleistung erfolgt.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Sporttypische Risiken und Haftung

Fußballtraining und andere sportliche Aktivitäten sind mit sporttypischen Risiken verbunden. Auch bei ordnungsgemäßer Planung, Betreuung und Durchführung können Verletzungen und Unfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Verwahrungspflicht. Dies gilt insbesondere für Mobiltelefone, Bargeld, Schmuck, Bekleidung und sonstige Wertgegenstände. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben auch insoweit unberührt.

11. Versicherung und medizinische Versorgung

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass für das teilnehmende Kind während des Aufenthalts in Spanien ein geeigneter Krankenversicherungsschutz besteht.

Im Falle einer Verletzung oder Erkrankung entscheidet sich die konkrete medizinische Versorgung nach den Umständen des Einzelfalls.

Bei einem medizinischen Notfall ist der Veranstalter berechtigt, die erforderlichen Rettungs- bzw. medizinischen Dienste zu verständigen.

Die gesetzlichen Haftungs- und Versicherungsverpflichtungen des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

12. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Camps können Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellt werden.

Eine Verwendung oder Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen ein Teilnehmer identifizierbar ist, für Öffentlichkeitsarbeit, Website oder Social Media erfolgt nur, soweit hierfür eine erforderliche Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht.

Die Teilnahme am Camp ist nicht von einer Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen abhängig.

Weitere Informationen zur Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen sowie zur Einwilligung und deren Widerruf ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.

Hierzu können insbesondere die zur Organisation und sicheren Durchführung des Camps erforderlichen Teilnehmer-, Kontakt- und Notfallinformationen sowie – sofern freiwillig angegeben und datenschutzrechtlich zulässig – Gesundheitsinformationen gehören.

Soweit für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt für sich allein keine Einwilligung in die Verarbeitung freiwilliger Gesundheitsdaten oder in die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen dar.

Einzelheiten zu den eingesetzten Dienstleistern, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates entgegenstehen, in dem die jeweilige Leistung erbracht wird, oder zwingende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden.

Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmer und Erziehungsberechtigten werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: August 2026

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